Wie gemein!
Juni 2008 | Meinung von Tom Schoener | Neue Artikel per Mail erhalten
Das Stadtmagazin für Familien in Leipzig hat einen unglaublichen Verlust hinzunehmen – ihm wurde der Titel gestohlen. Okay, gestohlen ist dann ja mal die falsche Vokabel, da gemäß § 242 des BGBs nur der- oder diejenige einen Diebstahl begeht, der „eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen…“.
Jetzt ist der Titel eines Magazins nur bedingt eine bewegliche Sache. Um genau zu sein, ist es eine recht feststehende Sache, wenn es überhaupt eine Sache ist - man wie kompliziert.
Hinzu kommt das Problem, dass die Person, die diesen Titel dem Magazin entwendet hat, ein ziemlich inniges Verhältnis zu diesem hat, da es sich um die ehemalige Mitherausgeberin handelt. Sprich, sie sagt ade zum Magazin und zu sich: „Der Titel sei mein.“ und lässt sich die Marke schützen.
Hmm, ihr lieben übrig gebliebenen Herausgeber dieses kleinen Heftchens, das ist jetzt mal so richtig blöd für euch gelaufen. Da der Leser auch den Kontext nicht kennt, in dem sich dieses Drama ereignete, bleibt euch nur noch der schwarze Peter und eine an die Aussage des ehemaligen sowjetischen Präsidenten Michail Sergejewitsch Gorbatschow angelehnte Lebensweisheit: “Wer zu spät kommt…”, nicht wahr!?
Und die ehemalige Mitherausgeberin? Ja, die hat sich den Magazintitel bestimmt einrahmen lassen und über ihren Kamin gehängt.
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